Zunächst sollte eine Kippe für die Sebalder Altstadt im Bereich neue Gasse entstehen und so gab man eine Meldung im Amtsblatt bekannt, um diese zeitnah benutzen zu können: Im Bereich
des Gebietes nördliches Pegnitzufer, Neue Gasse, Tucherstraße, am Sand,
Ebernsgasse wird für die Schutträumung der Altstadt eine Zwischenkippe
angelegt. Anwohner und Hausbesitzer, die vermuten, dass aus unbeschädigten
Kellern noch brauchbares Eigentum geborgen werden kann, werden gebeten, im
Hochbauamt-Abteilung Räumung, Bauhof 9 Zimmer 421 bis spätestens 30. November
1946 vorzusprechen.
Betreff: Schutzablagerungsplätze Die z.Zt. vorhandenen Schuttplätze reichen zur
Unterbringung des anfallenden Schuttes nicht mehr aus. Es wurde daher im Juli d. J. seitens des Hochbauamtes Abt. Räumung die Errich- tung eines weiteren Schuttplatzes auf dem Gelände
der ehem. Polit. Leiter am Wolfsgraben bei Fischbach
(Fassungsvermögen 6 500 000 cbm) vorgesehen. Wegen des
Treibstoffmangels muß der bereits bestehende Schuttplatz an der Scharrer-
Regens- burgerstraße als Zwischenlagerungsplatz benützt
und der Schutt von dort aus auf einer Geleisanlage zu dem neuen
Schuttplatze befördert werden. Die Verhandlungen wurden bereits
am 13.7.46 wegen des Erwerb des neuen Geländes an GrA
geleitet. Der Platz wurde auch vermessen und abgesteckt. Seit
dieser Zeit ist die Angelegenheit stecken beblieben. Der oben erwähnte Schuttplatz an der
Scharrerstraße wurde von Juli bis heute so stark beschüttet, daß mit seiner
Auflassung in den nächsten Wochen zu rechnen ist. Der noch vorhandene Hauptschuttabladeplatz “
Fuchsloch “ ist der einzige Platz für alle Unratablagerungen in
der Nähe des Stadtgebietes. Um ihn noch benützen zu können, mußte die Schüttgrenze erweitert werden. Für die Aufnahme
von größeren Schuttmengen kommt dieser Platz überhaupt nicht in
Betracht. Der
neu eröffnete Schuttplatz an der Heisterstraße bei Maiach steht
zwar auch zur Verfügung, liegt aber vom Stadtgebiet zu weit
entfernt. Bei dem großen Reifenmangel und der Benzinknapp- heit ist die vorgesehene
Benutzung des Schuttplatzes bei Fisch- bach in Verbindung mit
dem Zwischenablagerungsplatz an der Scharrerstraße als die
beste Lösung zu betrachten. Voraus- setzung ist jedoch, dass
mit dem Bau der Geleisanlage baldigst begonnen wird. Wie schon
erwähnt, muß sonst der Schuttplatz an der Scharrerstraße wegen
vollständiger Aufschüttung in der Die umgehende Regelung
der Angelegenheit erweist sich daher als dringend erforderlich. |
Städt. Hochbauamt Nürnberg
Abteilung HRB [...] Angebot
Auf die Ausführung des
Schuttransportes von den Schutthalten Scharrer- straße und Neue Gasse
zur Kippe Fischbach. Vorbemerkungen: Gegenstand des Angebot
ist das Laden von dritter Seite zu den Schutthalden Scharrerstraße und Neue
Gasse angefahrenen bezw. noch an- zufahrenden
Trümmerschuttes, der Transport dieses Trümmerschuttes mit Förderwagen von 900mm
Spurweite von den Schutthalden zur endgültigen Kippe in Fischbach, sowie das
Abkippen dieser Massen auf dieser Ab- lagerungsfläche. Der Abtransport des Schuttes
erfolgt auf einer Förderbahn mit 900 mm Spurweite nach der auf
ausliegenden Lageplan eingetragenen und in An- lage Nr. 1 kurz
beschriebenen Trasse. Diese Förderbahn ist auf eine durch- schnittliche Tagesleistung
von 600 cbm für den Massenabtransport von jeder der beiden Kippen
Scharrerstraße und Neue Gasse ausgelegt. Erweiterung des Auftrags
zu den Bedienungen dieses Angebotes auf Schuttabfuhr von weiteren, noch
anzulegenden Zwischenkippen bleibt vorbehalten. Desgleichen die Übertragung
eines besonderen Räumbezirkes mit unmittelbarer Beladung vom Bagger auf die
Loren der Förderbahn von 900 mm Spurweite. Ferner werden Umladerampen
vorgesehen zwecks Umladung der von dritter Seite heranzubringenden Züge von
600-mm-Spur in die Wagen der
Hauptabfuhrbahn. Die Abrechnung der
geförderten Massen erfolgt durch Zählung der abgefahrenen Förderwagen,
nachdem der Normalinhalt der einzelnen Wagentypen durch gemeinschaftliches
Aufmaß festgelegt worden ist. Jeder Förderwagen ist, je
nach Inhalt, an beiden Seiten durch den Unternehmer nach Angabe der
Bauleitung dauerhaft zu kennzeichnen. Jedem Zug ist ein von der
Bauleitung anerkannter Abfertigungsschein mitzugeben. Für die
Abfertigungsstelle ist vom Auftragnehmer der Bauleistung ein heizbarer,
verschließbarer Raum beizustellen. Die beiderseits anerkannten
Abfertigungsscheine sind listenweise zusammenzufassen und bilden die
Grundlage für die Abrechnung. Die Bauleitung hat das Recht, die Richtigkeit
der mitgeführten Abfertigungsscheine an einer beliebigen Stelle
der Strecke durch Stichproben einer weiteren Kontrolle zu unterziehen und
g.F. unter Hinzuziehung einer Aufsichtsperson des Auftragsnehmers zu
berichtigen. Werden Förderwagen nicht ihrem gekennzeichneten Förderinhalt
entsprechend beladen festgestellt, so erfolgt für den ganzen Zug ein
Strafabzug in Höhe von 10%. [...] Eine Ausführung der
Tätigkeiten im Nachbetrieb ist nicht vorgesehen. Erreicht der Auftragnehmer
nicht seine vertraglich übernommene Förder- Leistung, so ist der
Bauherr berechtigt, unter Benutzung der vorhandenen Gleisanlage weitere
Firmen einzusetzen. [...] |
Anlage 1 Gleisverlauf: Am Sand – Hintere Fischergasse –
Hübnersturm – Steubenbrücke – Prinzregentenufer – Wöhrder Talübergang –
Vogelsgarten – Bahn- Hofsstraße – Dürrenhofstraße –
Regensburgersraße bis Fischbach. Streckenbeschreibung: Im Gebiet der Kippe Nördl. Pegnitzufer –
Neue Gasse – Tucher- straße werden 3 Ladegleise verlegt, welche
am Sand in das Ab- fahrtgleis einmünden. Mit einem Radius von
ca. 100m verläuft das Gleis über die vordere und hintere
Fischergasse zum Hübners- turm. Diese Strecke, in welche u.U. eine
Ausweiche eingefügt werden kann, liegt teilweise außerhalb der
Straße in den Häuser- trümmern. Die Häuserreste sind einzulegen,
die Schuttmassen bei- seite zu setzen, Kellerdecken einzuschlagen
und die Keller zu ver- füllen. Der Durchbruch durch die Stadtmauer
am Hübnersturm ist an einer geeigneten Stelle zu auszuführen, die
anfallenden Quader zur späteren Wiederherstellung entsprechend zu
lagern. Bei der Gleis- führung unter der Steubenbrücke ist das
Gleis unter Berücksich- tigung des Lichtraumprofiles möglichst nahe
an das nördl. Wider- lager zu rücken. Die Untersicht der Brücke
ist, um die Sandsteine vor der schädlichen Einwirkung der
Lokabdämpfe zu schützen, mit einer Schalung oder einem Schutzanstrich zu
versehen. Vom Hübners- turm ab ist das Gleis um 50 – 60cm höher zu
legen, wobei die Bet- tung jeweils bis zu den Widerlagern,
Stützmauern oder Böschungen anzulegen ist. Gegen die Pegnitz ist die
Bettung mit im Räumgebiet anfallenden Sandsteinen zu befestigen, um
ein Unterspülen bei Hoch- wasser zu verhindern. Die Auffahrt zum
Prinzregentenufer mit einer Steigung von 2,5 % erfolgt im Zuge des
bestehenden befestig- ten Weges. Für einen evtl. später
entstehenden Gleisanschluss zur Räumung des nördl. Stadtteiles ist am
Prinzregentenufer eine Weiche einzubauen. Der Übergang über die Pegnitz über
die Pegnitz erfolgt mit einem Seiten des Auftraggebers gestellten Pioniergerät
(Kohnbrücke ohne Joche) von 30,0m Länge. Im Anschluss an den Wöhrder Talübergang ist eine Dammschüttung
erforderlich, wobei die Kohnbrücke mit bauseits gelieferten
Trägerprofilen, den statischen Erfordernissen entsprechend, um etwa 10,0 m
verlängert wird. Der Gehsteig des Wöhrder Talübergangs (Brücke 2) ist bei
Benutzung durch das Gleis abzustützen. Die Überführung über den südl.
Pegnitzarm erfolgt ebenfalls mittels bauseits gestellter Trägerprofile. Im
Einvernehmen mit den Städt. Werken - Verkehrsbetriebe – ist die
schienengleiche Kreuzung der Straßenbahn Bahnhofstraße – Dürrenhofstraße,
sowie Schlossstrasse (Straßenbahn-Depot) herzustellen. Die Durchführung der Gleise bei den
Unterführungen der Eisenbahn Regensburg und Rangierbahnhof in der
Regensburger Straße erfolgt zwischen den aufgestellten Jochen und
Widerlagern auf dem Geh- steig, wobei dem Lichtrumprofil gemäß der
eine Abräumung und An- gleichung der Böschung erforderlich sein
wird. Zur Ausgleichung |
- 2 - des
hier bestehenden starken Gefälles ist es erforderlich, die Gleise erhöht zu legen, wodurch eine
Neigung von etwa 2% und eine Steigung von etwa 2,25 % erreicht
werden kann. Die Steigung der gesamten Strecke bis
Fischbach liegt zwischen 0,2 % bis 1,00 %. Sämtliche Straßenkreuzungen sind
verkehrssicher anzurampen und die Übergänge für Fußgänger entsprechend
anzulegen. Sämtliche Schächte für Kanalisation, Gas,
Wasser, usw. welche innerhalb der Gleisführung liegen, sind so
abzudecken, daß sie jederzeit benutzt werden können. Die Baumbestände sind zu schonen, nach
Möglichkeit jeder Baum zu erhalten, und im Bedarfsfalle durch
Schalung vor Beschädigung zu schützen |
Freihandskizze auf Basis von Plänen des Stadtarchives C119 Nr. 16.
5. Kapitel: Bildteil 600 mm in Sebalder Alstadt und der Vorstadt
7. Kapitel: Bildteil 900 mm - Die Altstadt bis Prinzregentenufer
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